9 4.1. das Verfahren wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern, zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 4.2. C.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern;