3. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ zu verurteilen: 3.1. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen in vom Gericht nach den Einkommensverhältnissen im Urteilszeitpunkt zu bestimmender Höhe; 3.2. zur Bezahlung der anteiligen Verfahrenskosten. 4. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 betreffend C.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als