1.3. die Widerrufsverfahren betreffend Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom ________ (PEN 15 114) sowie betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ (BM 15 25065) unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt wurden; 1.4. die Rückgabe diverser Gegenstände an A.________ verfügt wurde; 2. A.________ sei schuldig zu erklären der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, begangen am 25.03.2017, ca. 13.40 Uhr bis ca. 16.30 Uhr, in Bern;