8 Sodann wurde im Auftrag der Verfahrensleitung die mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. Januar 2018 rechtskräftig angeordnete, erkennungsdienstliche Erfassung von G.________ vollzogen (pag. 2308 ff.). Der Generalstaatsanwaltschaft und G.________ wurde Gelegenheit gegeben, Bemerkungen zu dieser Beweismassnahme einzureichen (pag. 2325 ff.). Weder die Generalstaatsanwaltschaft noch G.________ liessen sich vernehmen.