4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verfahrensleitung beauftragte die Kantonspolizei Bern im oberinstanzlichen Verfahren von Amtes wegen mit der Erstellung eines Leumundsberichts (inkl. Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse; pag. 2159; pag. 2160; pag. 2161; pag. 2162). Die Verteidigungen der Beschuldigten teilten mit, dass die Beschuldigten anlässlich der diesbezüglich nötigen Befragungen keine Aussagen machen würden. In den Akten befinden sich daher keine Leumundsberichte inkl. ausgefüllte Erhebungsformulare über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 2247 ff.; pag. 2245 ff.; pag. 2260 ff.; pag. 2251 ff.).