Es wird festgestellt, dass die Verfügung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29.01.2018 (BM 17 24830) betreffend erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO) infolge des Freispruchs von G.________ vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit gegenstandslos geworden ist. E. WEITERE VERFÜGUNGEN BETREFFEND DIE BESCHULDIGTEN 1-4 XVII. Weiter wird verfügt: 1. Die Verfahrenskosten (ohne Kosten für die Widerrufsverfahren) werden wie folgt bestimmt: Die Gebühren setzen sich zusammen aus: