unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'575.00 und Auslagen von CHF 115.30, insgesamt bestimmt auf CHF 2'690.30 (vgl. dazu Ziffer I.1.1 hiernach), an den Kanton Bern. 6 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'290.30. XVI. Weiter wird in Bezug auf die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verfügt: