Die am 04.04.2018 erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) werden nach rechtskräftigem Abschluss des vorliegenden Verfahrens gelöscht (Art. 17 Abs. 1 lit. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Die Löschung durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten, e contrario). C. E.________ X. Das Strafverfahren gegen E.________ wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern wird zufolge Verjährung eingestellt,