3 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 500.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 250.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 250.00. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. IV. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: 1. Die zwischen I.________ und A.________ abgeschlossene Vereinbarung vom 18.01.2022 wird gerichtlich genehmigt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: