1. Auf das Revisionsgesuch vom 5. Juli 2022 wird nicht eingetreten. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und – soweit sinngemäss gestellt – das Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung werden abgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00 und der Gesuchstellerin auferlegt. 4. Zu eröffnen: - Gesuchstellerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Bern, 22. August 2022 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: