11. Weitere Vorbringen im Revisionsgesuch vom 5. Juli 2022 Der Vorwurf, dass der Veterinärdienst ungesetzliche Wege gegangen sei, um Beweise zu beschaffen, wird nicht näher begründet. Die Gesuchstellerin geht zudem in ihrer Annahme fehl, dass der Strafbefehl auf Geheiss des Veterinärdienstes verfasst worden sei. Die Unterlagen/Berichte des VetD stellen lediglich Beweismittel zuhanden der Staatsanwaltschaft dar, um den rechtserheblichen Sachverhalt zu ermitteln.