Das Bundesgericht habe festgestellt, dass Hunde, deren Betreuung sichergestellt sei, nicht ins Tierheim verbracht werden dürften. Betreffend den Vorfall der «entwischenden» Hunde sei der eine männliche Polizist verantwortlich gewesen. Er habe die Türe nur angelehnt, anstatt sie ordentlich zu schliessen. 5. Mit Verfügung vom 13. Juli 2022 wies die Verfahrensleitung das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab und stellte in Aussicht, sowohl über die noch offenen Verfahrensanträge als auch über das Revisionsgesuch auf schriftlichem Weg zu entscheiden (pag. 21).