__ rückgängig zu machen und das Tierheim anzuweisen sei, bis zum Abschluss der Verfahren die Hunde nicht an neue Besitzer zu vermitteln. Die Hunde seien an ihren Bruder, B.________, zur Betreuung zu übergeben. Würden die Hunde an neue Besitzer gegeben, so würde u.a. ihr ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entstehen. Ihre Hunde seien widerrechtlich ins Tierheim verbracht worden. Während der Verhaftung habe sie die Betreuung der Hunde durch ihren Bruder sichergestellt, der keine 50m von deren Aufenthaltsort weg wohne. Das Bundesgericht habe festgestellt, dass Hunde, deren Betreuung sichergestellt sei, nicht ins Tierheim verbracht werden dürften.