Auch dieser Strafbefehl sei auf Geheiss des VetD Kt. BE verfasst worden, anstatt dass die Staatsanwaltschaft die Beweise selbst geprüft hätte. Der Strafbefehl sei für ungültig zu erklären und die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Im Weiteren verlange sie die unentgeltliche Rechtspflege.