der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfach begangen am 28. Dezember 2018 in Langenthal zum Nachteil von C.________ und D.________ und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 43, 44 Abs. 1, 47, 49 Abs. 1, 66a Abs. 1 Bst. b, 122 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 24'327.65. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00.