40 Parteivortrags, 1 Stunde zwecks Besprechung mit dem Beschuldigten sowie 0.5 Stunden zur Formulierung des Beweisantrags vom 3. August 2023 ausreichend. Es hat somit eine Kürzung von 5 Stunden zu erfolgen. Zudem wird die Position vom 16. August 2023 entsprechend der tatsächlichen Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung um 0.25 Stunden gekürzt. Nach Kürzungen resultiert ein zu vergütender Zeitaufwand von 19.21 Stunden. Die Auslagen werden gemäss der Honorarnote übernommen.