Eine Aufschlüsselung des Zeitaufwands nach den einzelnen Leistungen (Beweisantrag, Parteivortrag, Besprechung, Aktenstudium) ist nicht vorhanden. Davon ausgehend, dass die amtliche Entschädigung nur den gebotenen Aufwand unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache, der Schwierigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und des Aktenumfangs umfasst, erscheint der Kammer der Zeitaufwand von gesamthaft rund 16.5 Stunden vorliegend übermässig. Der Aktenumfang ist äusserst gering und die Beweiswürdigung beschränkt sich auf Einzelfragen.