Darin wird für den 2., 3. und 14. August 2023 zwecks Vorbereitung der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ein Aufwand von gesamthaft rund 16.5 Stunden für Aktenstudium, Besprechung mit dem Beschuldigten, Verfassen des oberinstanzlichen Parteivortrags sowie Formulierung des Beweisantrags vom 3. August 2023 ausgewiesen. Eine Aufschlüsselung des Zeitaufwands nach den einzelnen Leistungen (Beweisantrag, Parteivortrag, Besprechung, Aktenstudium) ist nicht vorhanden.