36 fallprüfung nicht ausgeblendet werden, dass die familiäre Beziehung aufgrund von Verfehlungen des Beschuldigten während langer Zeit stark belastet wurde. Seine Ex-Ehefrau sowie die gemeinsamen Söhne mussten zwischenzeitlich bei Verwandten unterkommen und ein gerichtliches Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbot gegen den Beschuldigten erwirken (vgl. pag. 240; pag. 580). Auch die Anlasstaten gehen letztlich auf die familiären Konflikte des Beschuldigten zurück.