Betreffend Arbeitssituation in Sri Lanka wäre der Beschuldigte daher nicht erheblich schlechter gestellt als in der Schweiz und seine Sprachkenntnisse könnten ihm bei der wirtschaftlichen Reintegration helfen. Selbst wenn die Arbeitsmarktsituation in Sri Lanka sowie die dortigen Verdienstmöglichkeiten nicht mit der Situation in der Schweiz vergleichbar sind, ist zu bemerken, dass dies aufgrund der diesbezüglich sehr günstigen Verhältnisse in der Schweiz für die Mehrzahl der Länder gilt und allein daraus nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden kann.