Bei diesen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass die Angaben des Beschuldigten über die Natur der Beziehung zu seiner Ex-Ehefrau zumindest übertrieben sind. Die Tatsache, dass seine Ex-Ehefrau bewusst keinen gemeinsamen Haushalt führen will, lässt erahnen, dass die aktuellen Verhältnisse eher auf eine Normalisierung der Beziehung hindeuten, als auf eine Wiederaufnahme der Paarbeziehung im eigentlichen Sinn. Daran ändert auch nichts, dass der Beschuldigte zuweilen bei seiner Ex-Ehefrau übernachte und die Beziehung mithin eine sexuelle Komponente habe (pag. 620, Z. 29 und pag. 621, Z. 35).