647). Die Veranlassung, einen höheren Lohn zu verlangen, um Unterhalt für seine Kinder leisten zu können (pag. 624, Z. 12 ff.), hätte schon seit Jahren bestanden. Der neue Arbeitsvertrag scheint vielmehr darauf gerichtet gewesen zu sein, die plötzliche Aufnahme von Unterhaltsleistungen zugunsten seiner Kinder per Ende Januar 2023 zu begründen (pag. 649). So scheint der Beschuldigte denn auch der Meinung zu sein, die Unterhaltspflichten nehme er freiwillig war (pag. 624, Z. 42 ff.).