Mit Strafbefehl vom 18.12.2018 wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt (p. 245). Zudem wurde gegen ihn ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt geführt und dem Beschuldigten wurde ein Kontaktverbot und ein begleitetes Besuchsrecht auferlegt (vgl. Ausführungen zu den familiären Verhältnissen hiernach). Zwar scheint der Beschuldigte seit dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall ruhiger geworden zu sein, er-