25. Subsumtion 25.1 Grundsatz Mit der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung liegen Katalogtaten i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB vor, die grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung von 5 bis 15 Jahren nach sich ziehen (vgl. BGE 146 IV 105 E. 3.4.1; BGE 144 IV 168 E. 1.4.1). 25.2 Schwerer persönlicher Härtefall Die Vorinstanz ging methodisch korrekt vor und hat das Vorliegen eines schweren persönlichen Härtefalls in Erwägungen sämtlicher relevanter Umstände verneint.