Obwohl zwischen den einzelnen Verfahrenshandlungen in erster Instanz keine nicht nachvollziehbaren Verzögerungen ersichtlich sind, ist die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens von rund 14 Monaten bis zum Urteil bzw. von 17 Monaten bis zum Versand des Urteilsmotivs angesichts des geringen Aktenumfangs als zu lange einzustufen. Auch das oberinstanzliche Verfahren ist – trotz sofortiger Terminumfrage und Ansetzen der Verhandlung durch die Verfahrensleitung – insgesamt als zu lange einzustufen. Die Akten gingen per 30. Juni 2022 beim Obergericht ein und das oberinstanzliche Urteil datiert vom 17. August 2023.