Die erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Kollegialgericht in Dreierbesetzung fand sodann am 29. und 30. März 2022 statt (pag. 418 ff.). Die Begründung des erstinstanzlichen Urteils wurde am 30. Juni 2022 ausgefertigt. Obwohl zwischen den einzelnen Verfahrenshandlungen in erster Instanz keine nicht nachvollziehbaren Verzögerungen ersichtlich sind, ist die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens von rund 14 Monaten bis zum Urteil bzw. von 17 Monaten bis zum Versand des Urteilsmotivs angesichts des geringen Aktenumfangs als zu lange einzustufen.