), was im vorliegenden Fall als zu lange einzustufen ist. Zwischenzeitliche Ermittlungshandlungen sind nicht ersichtlich. Ab Eingang des Anzeigerapports wurde die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft zügig vorangetrieben. Im Januar 2020 wurden Abklärungen zum Behandlungsverlauf bei den Geschädigten bzw. deren Ärzten durchgeführt, im Mai 2020 folgten staatsanwaltschaftliche Einvernahmen und der Beizug diverser Akten (pag. 220 ff.) und am 5. November 2020 wurde den Parteien der Abschluss der Un-