Dabei kommt dem Gericht weites Ermessen zu (BGE 143 IV 373 E. 1.4.2). Die Verletzung des Beschleunigungsgebots muss im Urteil ausdrücklich festgehalten und es muss dargelegt werden, in welcher Weise dieser Umstand berücksichtigt wurde (BGE 117 IV 124 E. 4.d; Urteil des Bundesgerichts 6B_195/2017 vom 9. November 2017 E. 3.7). Nach dem Vorfall vom 28. Dezember 2018 führte die Kantonspolizei sogleich die handschriftlichen Erstbefragungen der Geschädigten sowie zeitnah die polizeilichen Einvernahmen durch (pag.15 ff.;