Der Beschuldigte hatte keinerlei Kontrolle über das Ausmass der Beeinträchtigungen, welche die Geschädigten davontragen würden, und hatte alles getan, damit diese schwerwiegend hätten ausfallen können. Die letztlich moderaten Verletzungen rechtfertigen dennoch eine Reduktion der Freiheitsstrafe um 8 Monate. 18.4 Zwischenfazit zur Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe beträgt 28 Monate Freiheitsstrafe.