15. Subsumtion Gemäss oberinstanzlichem Beweisergebnis erkannte der Beschuldigte das Fahrzeug der Geschädigten und sah, dass sich beide darin befanden. Er wendete, um ihnen hinterher zu fahren, beschleunigte seine Fahrt im 3. Gang auf 139 km/h und fuhr mit seinem Auto frontal in das Heck des 70 km/h schnell fahrenden Autos der Geschädigten. Beide Geschädigten erlitten durch die Kollision keine lebensgefährlichen Verletzungen oder bleibende Schädigungen.