Er betätigte das Gaspedal seines Autos im 3. Gang voll und überschritt die geltende Höchstgeschwindigkeit massiv. Aufgrund seiner enormen Geschwindigkeit schloss er schnell zu den Geschädigten auf und fuhr direkt und frontal in das Heck ihres Autos. Entgegen den Erwägungen der Vorinstanz und den Vorbringen der Verteidigung ist evident, dass der Beschuldigte dabei beabsichtigte, die Geschädigten in ihrer körperli-