144, Z. 81). Ob es ihm in diesem Zeitpunkt wie behauptet nur darum gegangen sei, mit D.________ zu sprechen, ist zweifelhaft. Bei der letzten Kontaktaufnahme mit seiner Ex-Ehefrau rund 1 Woche zuvor wurde sogleich die Polizei beigezogen. Er hatte bereits mehrfach Kontakt mit D.________, um seine Ex-Ehefrau «zurück zu erhalten», was keinen Erfolg brachte. Stattdessen hatte er sie und auch ihren Ehemann erwiesenermassen bedroht. Welchen positiven Effekt ein weiteres Gespräch wenige Tage nach der jüngsten Eskalation samt einem Polizeieinsatz haben sollte, ist nicht nachvollziehbar.