Mit Datum vom 11. Juli 2017 wurde denn auch ein Kontakt-, Rayon und Annäherungsverbot gegen den Beschuldigten angeordnet (pag. 580). Am 29. Mai 2018 demolierte der Beschuldigte in stark alkoholisiertem Zustand diverse Möbelstücke in der Wohnung seiner Schwester; gemäss dieser wegen der familiären Probleme (vgl. pag. 31). Der Strafbefehl, mit dem der Beschuldigte wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde, datiert vom 18. Dezember 2018, mithin nur 10 Tage vor dem vorliegend interessierenden Sachverhalt (pag.