Der Hintergrund dieses Handelns ist in der familiären Vorgeschichte zu erblicken. Im Tatzeitpunkt hatte der Beschuldigte familiäre Probleme, nachdem es in der Vergangenheit zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen war (vgl. pag. 12). Er selbst sagte in der Untersuchung aus, dass er seine damalige Ehefrau (zumindest bei einer Gelegenheit) geschlagen habe (pag. 146, Z. 189 f.). Infolgedessen war seine damalige Ehefrau im Februar 2017 mit den beiden gemeinsamen Söhnen aus dem Haushalt ausgezogen, wobei D.________ als Ansprechpartnerin und für die Vermittlung einer Unterkunft behilflich gewesen sei (pag. 113, Z. 83 ff.; pag. 99, Z. 49 ff.;