Google Maps für die Höhendifferenz von rund 20 Meter auf einem Streckenabschnitt von rund 700 Meter). Dabei hatte das Auto des Beschuldigten aufgrund der Crash-Abschaltung im Moment des Aufpralls keinen Motorenantrieb mehr. Durch die Kollision verlor das gemäss Internetrecherche deutlich schwerere Auto des Beschuldigten (bestätigt durch diesen an der oberinstanzlichen Einvernahme, pag. 629, Z. 29 ff.) somit kaum Energie. Es liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte vor (und nach) der Kollision mit dem Auto der Geschädigten nicht abbremste, wie es bei einer unerwarteten Kollision zu erwarten wäre.