Die Tatsache, dass beim Auto der Geschädigten wohl nur der fahrerseitige Airbag ausgelöst wurde (vgl. pag. 45), hat diesbezüglich keine Bedeutung. Dass die auf das Auto der Geschädigten wirkenden Kräfte nicht gleichmässig auf das Heck verteilt waren, sondern eher auf der linken Fahrerseite wirkten, zeigt sich gerade an der erkennbaren ¾-Drehung im Uhrzeigersinn (pag. 55). Auf eine seitliche Kollision im Sinne eines verunglückten Überholmanövers weist dies indessen nicht hin. Schliesslich hatte das Auto des Beschuldigten gar keinen seitlichen Drall, wie bei einer eher seitlichen Kollision mit dieser Wucht zu erwarten wäre.