Dem schliesst sich die Kammer an. Das Fahrzeug der Geschädigten drehte sich infolge des Aufpralls lediglich zu rund ¾ um die eigene Achse (vgl. die Unfalldokumentation, pag. 53 ff.). Bei einer eher seitlichen Kollision, wie bei einem missglückten Überholmanöver zu erwarten wäre, würde ein derart wuchtiger Aufprall eine stärkere Rotation bewirken. Die Tatsache, dass beim Auto der Geschädigten wohl nur der fahrerseitige Airbag ausgelöst wurde (vgl. pag. 45), hat diesbezüglich keine Bedeutung.