Die dadurch resultierende Erkenntnis, wonach der Beschuldigte frontal ins Heck der Geschädigten prallte, deckt sich mit den bisherigen Erkenntnissen und indiziert eine vom Beschuldigten absichtlich verursachte Kollision bzw. lässt das vom Beschuldigten behauptete Überholmanöver viel weniger wahrscheinlich erscheinen.