17 die Motordrehzahl von 6702 U/min nicht erst im Zeitpunkt des Aufpralls erreicht wurde, sondern bereits zuvor in einem sehr hohen Bereich gewesen sein muss. Andernfalls hätte die Geschwindigkeit von 139 km/h im 3. Gang nicht erreicht werden können. Der Beschuldigte hat das Gaspedal seines Autos somit nach dem Wenden und bis zur Crash-Abschaltung stark, wenn nicht sogar voll betätigt. Ein benzinbetriebener Vierzylinder-Viertaktmotor, wie er im VW Sharan des Beschuldigten vorhanden war (pag. 34), verursacht bei dieser Tourenzahl gerichtsnotorisch grossen, unüberhörbaren Lärm.