In Anbetracht der relativ starken Schäden am Heck des Fahrzeugs der Geschädigten und an der Front des Fahrzeugs des Beschuldigten muss bei einer Auffahrkollision denn auch ein signifikanter Geschwindigkeitsunterschied vorgelegen haben (pag. 61 ff. sowie pag. 70 ff.). Um das Fahrtempo von 139 km/h zu erreichen und zum Auto der Geschädigten aufzuschliessen, muss der Beschuldigte nach dem Wenden das Tempo massiv erhöht haben. Es liegt auf der Hand, dass