Den gegenteiligen Vorbringen der Verteidigung kann nicht gefolgt werden. Der Unfalltechnische Dienst hat in seiner Unfalldokumentation klar festgehalten, dass bei einer Kollision thermische Belastungsspuren entstehen können (pag. 67 f.). Es wurde demgegenüber nicht festgehalten, dass das Fehlen solcher Spuren belegen würde, dass D.________ keinen Sicherheitsgurt getragen hätte. Ohnehin erschiene der Rückschluss der Verteidigung, wonach das Nichttragen des Sicherheitsgurtes verbunden mit den eher geringfügigen Verletzungen von D.________ auf einen nicht allzu grossen Geschwindigkeitsunterschied hindeute (vgl. pag. 429 f.), hoch spekulativ.