13 gang in einer schematischen Zeichnung so dar, dass er mit seinem Auto bereits den rechten Fahrstreifen verlassen hatte und auf der Gegenfahrbahn gefahren sei (pag. 148). Dazu sagte er aus, dass er infolge des Abbruchs «wieder zurück auf die rechte Spur» habe fahren müssen (pag. 145, Z. 97 f.). Auch vor der Vorinstanz gab er an, dass er, nachdem er das angeblich vor den Geschädigten fahrende Auto bemerkt habe, wieder habe «zurück» fahren müssen und hinter den Geschädigten «eingespurt» habe (pag. 421, Z. 4, Z. 9 f. und Z. 32 f.).