Der Beschuldigte bestritt durchgehend, den Geschädigten absichtlich ins Heck gefahren zu sein. Sinngemäss machte er geltend, er habe die Geschädigten überholen wollen, um mit ihnen zu sprechen. Da aber vor den Geschädigten ein grünes Fahrzeug gefahren sei, welches er vorher nicht gesehen habe, sei er wieder zurück auf seine Spur gefahren. Aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit und weil die Geschädigten gebremst hätten, sei er ihnen hinten reingefahren (p. 145 Z. 96 ff., p. 146 Z. 150 f., Z. 155 ff., p. 147 Z. 198 ff., p. 151 Z. 51 ff., Z. 61 f., p. 420 Z. 40 ff., p. 421 Z. 1 ff., Z. 35 ff.).