101, Z. 152] vs. 50-100 Meter [pag. 115, Z. 164]), kann ihr nicht gefolgt werden. Einerseits machten die Geschädigten klar, dass sie den Abstand nicht mit Sicherheit angeben konnten (vgl. insbesondere pag. 115, Z. 164 f.). Es handelt sich offensichtlich um Schätzungen. Andererseits dürfte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, dem sie über eine längere Strecke gefolgt waren, nicht ständig gleich gross gewesen sein. D.________ sagte explizit aus, dass der Abstand stetig grösser geworden sei, weil ihr Ehemann konstant unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren sei (pag. 115, Z. 169 ff.), was wiederum mit dem beiderseits angegebenen Fahrtempo übereinstimmt (pag.