Besonders eindrücklich erscheint die konstante Aussage von D.________ als Beifahrerin, wonach sie zunächst nicht realisiert habe, womit ihr Auto kollidiert sei, und sie erst nach dem Aussteigen von ihrem Ehemann und den Ersthelferinnen erfahren habe, was passiert sei (pag. 26; pag. 114, Z. 111 ff.; pag. 123, Z. 131 ff.). In den Aussagen beider Geschädigten sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die auf übermässige Belastung des Beschuldigten hindeuten würden. Zu den erlittenen Verletzungen befragt, ist bei beiden keinerlei Dramatisierung ersichtlich (vgl. pag. 112, Z. 35; pag. 99, Z. 31 ff.). Auch zur Vorgeschichte, auf die noch einzugehen sein wird, sagte D.________