11 entgegenkommenden Beschuldigten anhand seines Autokennzeichens «BL» erkannt und anschliessend bemerkt hätten, dass er gewendet habe und ihnen nachgefahren sei, wirkt selbsterlebt. In diesem Punkt stimmen ihre Aussagen denn auch mit denjenigen des Beschuldigten überein. Ihre Angaben zu der Kollision entsprechen sodann ihren unterschiedlichen Perspektiven als Fahrer bzw. als Beifahrerin. Besonders eindrücklich erscheint die konstante Aussage von D._____