Die Geschädigten sagten beide konstant aus und widersprachen sich gegenseitig nicht. Sowohl hinsichtlich der Vorgeschichte (pag. 99 f., Z. 49 ff.; pag. 26; pag. 113, Z. 83 ff.) wie auch zur Kollision am 28. Dezember 2018 (pag. 23; pag. 100 f., Z. 95 ff.; pag. 114, Z. 111 ff.) stimmen ihre Angaben überein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie bereits wenige Stunden nach der Kollision auf der Notfallstation des Spitals erstmals handschriftlich befragt wurden (pag. 7; pag. 23 und 26). Sie hatten bis dahin keine Gelegenheit, sich abzusprechen. Ihre Aussagen wirken sodann erlebnisbasiert und detailliert.