und nahm sodann eine gesamthafte Würdigung vor. Die massgebenden Beweisthemen wurden grösstenteils mithilfe der objektiven Beweismittel untersucht, die punktuell den Aussagen der Betroffenen gegenübergestellt wurden. Die Kammer schliesst sich dem sorgfältig hergeleiteten Beweisergebnis der Vorinstanz im Wesentlichen an, wie nachfolgend aufgezeigt wird.