11. Vorbringen der Parteien 11.1 Verteidigung Seitens der Verteidigung wird kritisiert, dass auf eine Absicht bzw. Inkaufnahme einer Körperverletzung der Geschädigten geschlossen werde. Die Vorinstanz habe diesbezüglich die Aussagen des Beschuldigten fälschlicherweise als widersprüchlich qualifiziert. Tatsächlich könnten seine unterschiedlichen Erklärungen, was er genau beabsichtigt habe, auch kumulativ betrachtet werden. Er habe einfach seine Familie zurückgewinnen wollen, aber offensichtlich keinen konkreten Plan hierfür gehabt.