5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das erstinstanzliche Urteil wird grundsätzlich vollumfänglich angefochten. Zu überprüfen ist der Schuldspruch wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung sowie die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die Anordnung einer Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren samt SIS-Ausschreibung und die erstinstanzliche Kostenverlegung, einschliesslich die Kosten des Widerrufsverfahrens (Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteils) und die Rückzahlungspflicht der amtlichen Entschädigung (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteils).